Die Grundlagenermittlung
Leistungsphase 1

In dieser Phase der ersten Beratung wird vom Architekt in Absprache mit Ihnen eine Übersicht über die Voraussetzungen für Ihren Hausbau erstellt. In der Leistungsphase 1 erstellt der Architekt die Grundlagen für Ihre konkretere Planung. Es erfolgt z. B. die Abfrage Ihrer baulichen Vorstellungen und finanziellen Möglichkeiten, eine gemeinsame Begehung des Grundstückes, Beratung zum gesamten Leistungsbedarf, Festlegung der weiteren Fachplaner und schließlich die Zusammenfassung der ersten Beratungen.


Die Vorplanung
Leistungsphase 2

In der Leistungsphase 2, der Vorplanung, erstellt der Architekt skizzenhaft einen Vorentwurf Ihres Hauses. In den Grundriss-, Schnitt- und Ansichtsskizzen sind schon viele Ihrer Vorstellungen enthalten. Raumfunktionen, Raumgrößen sowie die Gestalt des Hauses sind ansatzweise zu erkennen. Hinzu kommt eine erste Kostenschätzung sowie die Klärung der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens mit den Behörden.


Die Entwurfsplanung
Leistungsphase 3

Nachdem die Vorplanung abgeschlossen ist, erarbeitet der Architekt den Gesamtentwurf des Objekts. Leistungsphase 3 beinhaltet das Durcharbeiten des Planungskonzepts und die stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung unter Berücksichtigung gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer und wirtschaftlicher Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf. Das Resultat ist die zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z.B. durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- oder Entwurfszeichnungen in Maßstäben von 1:100 oder 1:50. Des weiteren führt der Architekt Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. In dieser Phase erfolgt auch eine Kostenberechnung nach DIN 276 und die Kostenkontrolle durch den Vergleich dieser Kostenberechnung mit der ersten Kostenschätzung.


Die Genehmigungsplanung
Leistungsphase 4

In diesem Schritt werden auf Basis des Gesamtentwurfs alle erforderlichen Genehmigungen vorbereitet und eingeholt. Zu den Aufgaben der Leistungsphase 4, der Genehmigungsplanung, gehört das Erarbeiten der Unterlagen für die erforderlichen Baugenehmigungen, der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, das Einreichen dieser Unterlagen und das Führen noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden. Letztlich sind noch Planungsunterlagen zu vervollständigen und anzupassen.


Die Ausführungsplanung
Leistungsphase 5

Die Leistungsphasen 1 bis 4 sind Grundlage für die Leistungsphase 5, in der die Ausführung im Detail unter Einbezug aller fachlich Beteiligten vorbereitet wird. Die Leistungen sind hier:
- Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer,
  bauphysikalischer,  wirtschaftlicher und energiewirtschaftlicher Anforderungen bis zur ausführungsreifen Lösung.
- Die zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, zum Beispiel endgültige, vollständige
  Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1.
- Das Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung.
- Das Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung.

Wer führt die Ausführungsplanung durch?

Die Ausführungsplanung beschreibt die Leistungsphase 5, wie sie in der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure festgelegt ist. Bei einem klassischen Bau obliegt die Durchführung dieser Phase Architekten, Bauingenieuren und Fachingenieuren. Die Aufgabenfelder der einzelnen Beteiligten sind dabei klar definiert. Bei einem Schlüsselfertigbau sind die Kompetenzen meist anders gelagert. Hier übernimmt der Totalübernehmer oder Totalunternehmer die Ausführungsplanung. Diese erstellt er entweder selbst oder beauftragt wiederum Fachingenieure zur Erstellung.

Welche Aufgabe haben die Architekten?

Die beteiligten Architekten sind für die Ausführungs- und Ausbaupläne verantwortlich. Ausbaupläne sind bei der Verkehrsplanung relevant und werden von den Bundesländern verwendet.


Was tun Bauingenieure bei der Ausführungsplanung?

Die beteiligten Bauingenieure befassen sich mit der Tragwerksplanung, dem Schalplan und dem Bewehrungsplan. Die Tragwerksplanung hat das Ziel, einem Bauwerk die notwendige Tragfähigkeit zu verleihen. Nur wenn das Haus tragfähig ist, kann es als gebrauchstauglich betrachtet werden. Da die Tragfähigkeit in Einklang stehen muss mit wirtschaftlichen und optischen Anforderungen an ein Bauvorhaben, sind Bauingenieure hierbei in besonderem Maße gefordert. Beim Schalplan handelt es sich um einen Werkplan, der im Maßstab alle Details von Bauteilen abbildet, die aus Beton hergestellt werden. Diese Pläne dienen der späteren Herstellung der Schalung und beschreiben eine Negativform, mit der die benötigten Bauteile direkt auf der Baustelle aus Beton gegossen werden. Der Bewehrungsplan ist ebenfalls ein Werkplan, der einen reinen Ausführungsplan darstellt. Nach diesen Plänen werden Betonstähle abgelängt und gebogen, um anschließend vom Stahlbetonbauer oder Flechter auf der Baustelle verlegt werden zu können.

Wofür werden Fachingenieure benötigt?

Den Fachingenieuren obliegt die spezifische Planung bezüglich verschiedener Bereiche beim Innenausbau. So sind sie beispielsweise für die Elektroplanung zuständig oder für HLS, also Heizung, Lüftung, Sanitär.

Welche Ziele verfolgt die Ausführungsplanung?

Die Ausführungsplanung folgt der Entwurfs- und Genehmigungsplanung und soll diese dahingehend ergänzen und fortführen, dass das Bauvorhaben auch tatsächlich in die Tat umgesetzt werden kann. Dazu ist ein intensiver Austausch von Ingenieuren, Produktherstellern und ausführenden Unternehmen nötig, um Detailfragen zu klären. Als Ziel hat die Ausführungsplanung vor allem, Werkpläne mit zumeist größerem Maßstab zu erstellen. Grundrisse haben dabei meist einen Maßstab von 1:50, Details einen Maßstab von 1:20 bis 1:1. Ein weiteres Ziel ist die Erarbeitung eines Plansatzes, der zum Bau freigegeben wird. Jeder Plan erhält eine individuelle Nummer, die mit einem Index (A) versehen wird. Da die Ausführungsplanung mit zahlreichen Planänderungen einhergeht, werden nachfolgende Versionen mit Index B, C etc. gekennzeichnet.

In welcher Form sind die Pläne verfasst?

In den Ausführungsplänen sind Angaben enthalten, die für die Errichtung oder den Umbau eines Bauwerks benötigt werden. Die Pläne enthalten Maße, Materialangaben und geben Auskunft über Qualität und Beschaffenheit von Bauteilen. Auch Verarbeitungshinweise sind Teil der Ausführungspläne. Auch schriftliche Anweisungen in Tabellenform können Teil der Ausführungsplanung sein. Dies können beispielsweise Türlisten sein, in denen alle erforderlichen Türen beschrieben sind. Es handelt sich bei diesen Tabellen jedoch nicht um Stücklisten, sondern lediglich um Angaben zu Beschaffenheit, Größe und eventueller Herkunft. Dennoch ist die Ausführungsplanung die Voraussetzung für die Massen- oder Mengenermittlung für das Bauvorhaben und hilft, die Vergabe vorbereiten zu können. Die Ausführungspläne bilden die Grundlage der Abrechnung und werden hierfür als Abrechnungspläne zum Aufmaß und als Maßstab für die benötigten Baustoffmengen verwendet. Welche Vorgaben müssen bei der Planung berücksichtigt werden?

Bei der Ausführungsplanung gibt es verschiedene Vorgaben, die berücksichtigt werden müssen. Relevant sind vor allem die Auflagen der Baugenehmigung, aber auch die Vorgaben aus dem Standsicherheitsnachweis, Vorgaben aus dem Brandschutznachweis sowie Vorgaben aus dem Wärme- und Schallschutznachweis. Zudem nimmt in dieser Phase die Qualitätsabstimmung mit dem Auftraggeber eine wichtige Rolle ein, ebenso wie Änderungswünsche. Diese sind je nach Ausmaß jedoch nur noch schwer realisierbar und nur unter hohen Kosten umzusetzen, wenn sie die bereits bestehenden Genehmigungen beeinträchtigen und eine erneute Genehmigungsphase notwendig wird. Auch die Abstimmung mit dem Fachingenieur für die technische Gebäudeausrüstung fällt in die Phase der Ausführungsplanung. Auch kann in dieser Phase über mögliche Alternativen nachgedacht werden, die ein Einsparpotential mit sich bringen und so die allgemeinen Kosten reduzieren können.


Die Vorbereitung der Vergabe
Leistungsphase 6

Die Vorbereitung der Vergabe schließt das Ermitteln von Mengen und daraufhin das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen mit ein. Leistungsphase 6 hat das Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen, Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen und das Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung ebenfalls Beteiligten zum Inhalt.


Mitwirkung bei der Vergabe
Leistungsphase 7

In dieser Phase wird die Vergabe der Leistungen nach Plan der Leistungsbeschreibung durchgeführt. Auch hier kann der Architekt mitwirken. Leistungsphase 7 sieht die folgenden Aufgaben vor:

- Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche
- Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen
- Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken
- Verhandlung mit Bietern
- Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote
- Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenvoranschlags mit der Kostenberechnung und Mitwirken bei der Auftragserteilung


Die Objektüberwachung
Leistungsphase 8

Leistungsphase 8 wird auch als die Objektüberwachung bezeichnet. Hier vollzieht sich der eigentliche Hausbau. Besonderes Gewicht liegt hier auf der Überwachung der Ausführung des Objekts, auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, des Zeitplanes, der Ausführung von Tragwerken, von Fertigteilen und Detailkorrektur und der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängeln. Weitere notwendige Leistungen sind:
- Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
- Aufstellen eines Zeitplanes (Balkendiagramm) und Führen des Bautagebuches.
- Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen und Abnahme aller Bauleistungen unter Feststellung von Mängeln.
- Rechnungsprüfung und Kostenfeststellung nach DIN 276.
- Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme.
- Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen,
  Prüfprotokolle.
- Auflisten der Gewährleistungsfristen.
- Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem
  Kostenvoranschlag.


Objektbetreuung und Dokumentation
Leistungsphase 9

Leistungsphase 9 dient der Betreuung des fertigen Objekts. Ihr Architekt nimmt dazu eine Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen durch. Im Falle auftretender Mängel überwacht er die veranlasste Mängelbeseitigung. Auch wirkt er bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen mit, die Sie erst nach Ablauf der Gewährleistung auszahlen müssen. Für die Dokumentation Ihres Hauses stellt der Architekt Ihnen alle zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse zusammen.